Wann brauchen Sie eine Carport Baugenehmigung

Carport Baugenehmigung

Viele scheuen heute den aufwendigen Bau einer gemauerten Garage.  Diese ist meist teuer und stellt oft ein recht aufwändiges Unterfangen dar. Da sind Carport für den Schutz Ihres Autos und anderer Fahrzeuge ideal. Sie sind schnell aufgestellt und kosten nicht selten nur einen Bruchteil der großen Gerade. Dennoch benötigen Sie auch dafür eine Carport Baugenehmigung, wenn es bestimmte Maße überschreitet. Welche Faktoren hier zu beachten sind und wann ein Carport auch ohne Genehmigung aufgestellt werden kann, soll Teil dieses Beitrags sein. Denn wenn es mal Ärger gibt, kann es schnell teuer werden.

Es gibt Situationen, in denen Sie für den Bau eines Carports keine Carport Baugenehmigung brauchen. Das gilt zum Beispiel, wenn eine Notwendigkeit vorliegt. Dies ist der Fall, wenn Sie zum Beispiel einen Stellplatz für ein Zweitauto auf Ihrem Grundstück haben und dieses überdachen wollen. Diese Regelung gilt aber nur für privaten Gebrauch. Außerdem sollten Sie beim Bau einen Grenzabstand von einem Meter einhalten. Für den Carport selbst sind eine Länge von 9 Metern, eine Höhe von 2,75m und eine Neigung des Daches von 45 Grad erlaubt. Erfüllen Sie all diese Bedingungen, kann Ihr Carport ohne Baugenehmigung aufgestellt werden. Auch die Bundesländer Sachsen-Anhalt, Thüringen, Sachsen und Schleswig-Holstein verlangen keine Carport Baugenehmigung.

Die Handhabung der anderen Länder ist sehr unterschiedlich. In den Bundesländern Baden-Württemberg und auch in Hessen, kann ein Carport ohne Baugenehmigung aufgestellt werden, wenn er ein Raumvolumen von vierzig Kubikmeter nicht überschreitet. In Brandenburg wiederum ist die Carport Baugenehmigung von der Fläche abhängig. Fünfzig Quadratmeter Grundfläche können genehmigungsfrei aufgestellt werden.

Wenn Sie in den Bundesländern NRW, Bayern oder Niedersachsen leben, müssen Sie sich nicht mal informieren. Hier muss immer eine Carport Baugenehmigung eingeholt werden.

Ihr neuer Carport und die Baugenehmigung

Ein Carport ist eine tolle Alternative zu einer klassischen Garage. Hier können Sie sowohl Ihr Auto als auch andere Geräte etc. geschützt unterstellen. Doch die Behörden machen es einem nicht immer leicht einen Carport zu nutzen. Einige Informationen dazu, was Sie für das Genehmigungsverfahren benötigen, möchten wir Ihnen hier geben. Abweichungen sind natürlich immer abhängig vom Bundesland möglich. Da Baurecht Ländersache ist, ist es von Ort zu Ort unterschiedlich, ob sie einen kompletten Bauantrag stellen müssen, eine einfache Bauanzeige einreichen müssen oder komplett frei bauen können.

Wenn Sie es sich einfacher machen möchten, bieten Ihnen viele Carport Anbieter auch den Service an, sich um das gesamte Verfahren zu kümmern. Der komplette Ablauf wird dabei von dem Anbieter geplant und der Bauantrag gestellt. Das ist mit Sicherheit sehr praktisch und erspart einem nicht nur Zeit sondern auch einige Auseinandersetzungen mit den Behörden – und das ist mit Geld oft nicht aufzuwiegen. Wenn Sie aber die Kontrolle bei dem Carport Projekt behalten wollen oder einfach auch das Geld sparen wollen, bleibt nur eines: selber Hand anlegen.

Bevor Sie ihr Carport aufstellen können, müssen Sie im Vorfeld einige Punkte abklären und Unterlagen suchen und einreichen. Informieren Sie sich unbedingt vorher über den gültigen Bebauungsplan und die Bauordnung, die für Ihren Standort gilt. Wenn Sie ein Carport aufstellen wollen, sind auch Ihre Nachbarn davon betroffen. Daher sollten Sie sich von diesen eine schriftliche Zustimmung zu dem Bau Ihres Carport einholen, um spätere Probleme zu vermeiden.

Wenn Sie nun einen Bauantrag für Ihr Carport einreichen müssen, benötigen Sie die folgenden Unterlagen:

– den ausgefüllten Bauantrag für Ihren Carport. Diesen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Bauamt oder auch im Internet.
– eine Flurkarte im dem Maßstab 1:500, die Sie bei dem Katasteramt erhalten können. In der Karte sollte die Lage des Carport eingezeichnet sein.
– diverse Bauzeichnungen vom Grundriss, Schnitt und Ansichten, die Sie bei Ihrem Carport Anbieter erhalten.
– die statischen Unterlagen für den Carport, die Sie ebenfalls vom Anbieter des Carport bekommen.

Prüfen Sie genau die Richtlinien Ihres Bauamtes für den Bau des Carport. Denn einige Ämter setzen die Unterschrift eines Architekten voraus, der die statischen Angaben bestätigen soll.