Eigene Privatsphäre im Garten genießen zu können, ist aus vielerlei Gründen interessant. Einfach so einen Sichtschutzzaun zu errichten, kann jedoch zu Problemen führen. Vorgaben der Stadt und Gemeinde sind dabei einzuhalten, wenngleich durchaus auch die Wünsche und Anforderungen des Nachbarns beachtet werden müssen, da ansonsten ein verordneter Abbau droht.
Die Notwendigkeit einer Baugenehmigung
Ein Sichtschutz darf in aller Regel nur mit einer Baugenehmigung erstellt und aufgestellt werden. Die Webseiten der eigenen Kommune oder Stadt bieten hierbei durchaus interessante Informationen, ob eine solche Baugenehmigung vorliegen muss, bzw. ob diese erst bei gewissen Ausmaßen notwendig wird. Verschiedene Bundesländer haben hierbei nämlich Maximalgrößen erlassen, bis zu denen ein Sichtschutz auch ohne Baugenehmigung aufgestellt werden kann. Während in Hessen 150 cm diesbezüglich angegeben sind, kann in Bayern Nordrhein Westfalen oder Niedersachsen bis zu einer Höhe von 180 cm ohne Baugenehmigung gearbeitet werden. Bei darüber hinaus gehenden Konstruktionen ist jedoch dennoch eine Baugenehmigung notwendig.
Im Einklang mit dem Nachbarn
Die Errichtung eines Sichtschutzes kann den eigenen Wünschen folgen, jedoch durchaus den Nachbarn stören. Verschiedene Urteile von Landesgerichten zeigen auf, dass hierbei durchaus sogar ein Rückbau bzw. eine Beseitigung folgen kann, wenn der Nachbar sich gestört fühlt. Dabei gilt es zum Einen zu beachten, ob eine Baugenehmigung vorhanden ist oder nicht, jedoch sollten die verwendeten Größen ortsüblich sein. Die angesprochenen Urteile vor Gericht orientieren sich in ihrem Grundsatz nämlich an der Ortsüblichkeit, welche auch die nachbarschaftliche Rücksichtsnahme beinhaltet. Wird also eine Dimension beschritten, welche Sichtschutz und Privatsphäre im eigenen Garten schafft, jedoch den Nachbarn gänzlich in den Schatten zwingt, so ist ein Rückbau auf Verordnung durchaus als Maßnahme möglich.
Bei der Errichtung des Sichtschutzes sollten den örtlichen Vorgaben der Baubehörde gefolgt werden. Um jedoch Probleme auszuschließen, sollten Sie zugleich mit Ihrem Nachbarn sprechen, um einen späteren Rechtsstreit im Vorfeld bereits auszuschließen.