Viele scheuen heute den aufwendigen Bau einer gemauerten Garage. Diese ist meist teuer und stellt oft ein recht aufwändiges Unterfangen dar. Da sind Carport für den Schutz Ihres Autos und anderer Fahrzeuge ideal. Sie sind schnell aufgestellt und kosten nicht selten nur einen Bruchteil der großen Gerade. Dennoch benötigen Sie auch dafür eine Carport Baugenehmigung, wenn es bestimmte Maße überschreitet. Welche Faktoren hier zu beachten sind und wann ein Carport auch ohne Genehmigung aufgestellt werden kann, soll Teil dieses Beitrags sein. Denn wenn es mal Ärger gibt, kann es schnell teuer werden.
Es gibt Situationen, in denen Sie für den Bau eines Carports keine Carport Baugenehmigung brauchen. Das gilt zum Beispiel, wenn eine Notwendigkeit vorliegt. Dies ist der Fall, wenn Sie zum Beispiel einen Stellplatz für ein Zweitauto auf Ihrem Grundstück haben und dieses überdachen wollen. Diese Regelung gilt aber nur für privaten Gebrauch. Außerdem sollten Sie beim Bau einen Grenzabstand von einem Meter einhalten. Für den Carport selbst sind eine Länge von 9 Metern, eine Höhe von 2,75m und eine Neigung des Daches von 45 Grad erlaubt. Erfüllen Sie all diese Bedingungen, kann Ihr Carport ohne Baugenehmigung aufgestellt werden. Auch die Bundesländer Sachsen-Anhalt, Thüringen, Sachsen und Schleswig-Holstein verlangen keine Carport Baugenehmigung.
Die Handhabung der anderen Länder ist sehr unterschiedlich. In den Bundesländern Baden-Württemberg und auch in Hessen, kann ein Carport ohne Baugenehmigung aufgestellt werden, wenn er ein Raumvolumen von vierzig Kubikmeter nicht überschreitet. In Brandenburg wiederum ist die Carport Baugenehmigung von der Fläche abhängig. Fünfzig Quadratmeter Grundfläche können genehmigungsfrei aufgestellt werden.
Wenn Sie in den Bundesländern NRW, Bayern oder Niedersachsen leben, müssen Sie sich nicht mal informieren. Hier muss immer eine Carport Baugenehmigung eingeholt werden.